Die Revision nach Schweizer Bilanzierungsvorschriften und Schweizer Gesetzgebung stellt nicht nur eine gesetzliche Pflicht dar, sondern auch eine wertvolle Informationsquelle. Die erarbeiteten Kennzahlen und detaillierten Rapporte können zur Analyse und Entscheidungsfindung herangezogen werden. Nutzen Sie unser Beratungspotential und gewinnen Sie einen förderlichen Einblick in Ihre Unternehmung. |
| Unter anderem bieten wir: |
- Statutarische Revisionen (eingeschränkte Revisionen)
- Konsolidierungen
- Analysen und Rapportierungssysteme über
interne Kontrollsysteme (IKS) - Sacheinlagen/Sachübernahmeprüfungen
- Due Diligence Prüfungen
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